Der Umstieg aufs Elektroauto geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel:
Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subventionen. Im Rahmen des Konjunktur-Programms wegen der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus befristet bis Ende 2021 verdoppelt (sog. “Innovationsprämie”). Am 17.11. wurde beim "Auto-Gipfel", einer Spitzen-Runde aus Politik und Wirtschaft beschlossen, dass die Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert wird.
Reine E-Autos bekommen damit eine Förderung von bis zu 9.480 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Bei den Plug-in-Hybriden gelten für die Innovationsprämie allerdings die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn diese ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer haben.
Für Fahrzeugzulassungen ab dem 16.11.2020 wird beim Leasing dieser Fahrzeuge die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als 24 Monate vorsieht.
Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die neuen Fördersätze gelten auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt, ist allein das Datum der Zulassung. Erst dann kann man einen Antrag auf Förderung stellen. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor der Antrag beim BAFA gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Nach Zulassung können Sie innerhalb eines Jahres Ihren Antrag stellen.
Den Antrag stellt man direkt über eine eigene Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA). Dort ist auch ausgewiesen, welche Unterlagen man elektronisch einreichen muss, wenn man des E-Auto entweder gekauft oder geleast hat. Es ist nicht möglich, Dokumente per E-Mail einzureichen.
Und auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Jetzt wird im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.
Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Ab dem 1.7. wird die Kaufpreisgrenze bei reinelektrischen Dienstwagen von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.
Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Nie zuvor war der Umstieg auf Elektromobilität günstiger als jetzt: Seit Sommer profitieren Käufer eines neuen Elektromodells von der deutlich erhöhten Innovationsprämie. Ab sofort fördert der Bund auch den Einbau privater Ladestationen mit einem Zuschuss von 900 Euro. Die Förderanträge können bei der staatlichen KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab dem 24. November gestellt werden.
Gefördert werden ausschließlich "intelligente" Wall Boxen. Die Wall Box muss laut Förderprogramm "in der Lage sein, mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren – zum Beispiel, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben". Sprich: Sie muss fernsteuerbar sein, um Lastspitzen zu vermeiden und die Stromnetze zu entlasten. Darüber hinaus muss der Ladepunkt über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen – Geräte mit stärkerer Ladeleistung dürfen ebenfalls verwendet werden, müssen aber vor Inbetriebnahme auf 11 kW eingestellt werden.
Um die Förderprämie in Anspruch zu nehmen, gilt es weitere Punkte zu beachten:
Wichtig ist dabei das richtige Vorgehen: Zunächst muss der Antrag bei der KfW gestellt werden. Sobald die Antragsbestätigung für den Zuschuss vorliegt, können Kunden die Ladestation kaufen und zuhause einbauen lassen. Im Anschluss dann einfach die Rechnungen für Kauf und Installation auf der KfW-Seite hochladen und der Zuschuss wird ausgezahlt.
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